Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular für Verbraucher


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,


GS-Parts

Roger Herwig

Kanaustr. 11

79336 Herbolzheim

Tel.: 07643/9378422
Email: info@gs-parts.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Ende der Widerrufsbelehrung


Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An:


GS-Parts

Roger Herwig

Kanaustr. 11

79336 Herbolzheim

info@gs-parts.de




- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)



-Bestellt am (*)/erhalten am (*)


-Name des/der Verbraucher(s)



-Anschrift des/der Verbraucher(s)




- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)



- Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Rücksenderecht
Wiederverkäufer sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Für Endverbraucher ist nach Ablauf der gesetzlichen
Widerrufsfrist von 14 Tagen eine Rücksendung von nicht personalisierten Produkten noch weitere 14 Tage
möglich. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% zu erheben.


Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung "ab Werk".
(3) Soweit auf Wunsch des Käufers ein Versand erfolgen soll, hat der Käufer die anfallenden Versandkosten zu
tragen. Das Nähere ergibt sich aus der Regelung in Nr. 7.
(4) Alle Preise sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer sind leider nie auszuschließen und werden vorbehalten.


6. Liefer- und Leistungsbedingungen
(1) Die von dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zu erbringenden Leistungen werden in der Auftragserteilung
festgelegt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware vom Käufer am Werk abzuholen.
(3) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich
zugesagt wurde.
(4) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Wir sind zu Teillieferungen jedoch nicht
verpflichtet.
(5) Eine Lieferfrist verlängert sich- auch innerhalb eines Verzuges- angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und
allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben
(insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt
auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer schnellstmöglich mit. Der Käufer kann von uns die
Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht
unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
(6) Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen.

Versand und Gefahrtragung
(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, der
vom Käufer beauftragt wurde, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt nicht bei Transporten mit unseren Fahrzeugen und wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
(2) Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
(3) Die Versendung erfolgt per Nachnahme.
(4) Die Versandkosten bestehend aus Porto- und Produktnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
(5) Nicht vollständig auf Lager befindliche Artikel können von uns in Teillieferungen ausgeführt werden.
(6) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers und soweit dieser kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist,
auch auf seine Gefahr.
(7) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten des
Käufers. Hierbei haften wir für Beschädigung der Ware nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In
diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die
Warenrechnung sofort fällig.


Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(2) Bei Ware, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns
das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen- auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen- beglichen sind. Dies
gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises
durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor
Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle
tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls(Abs.9) im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für
Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder- wenn die
Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der bearbeiteten Sache höher ist als der Wert
der Vorbehaltsware- das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher
Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder –
im o.g. Verhältnis- Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist
eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer, soweit die Hauptsache ihm gehört,
dem Verkäufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus
entstehende Forderung gegen den Erwerber- bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig
entsprechend dem Miteigentumsanteil- an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die
Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B.
Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer
ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für
Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall
widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf
das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um dem Verkäufer die
Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Käufer dem Verkäufer.
(8) Der Verkäufer wird auf Verlangen des Käufers die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit
freigegeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug- vom Vertrag
zurück (Verwertungsfall), ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Mängel, Gewährleistung und Haftung
(1) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Änderung oder Reparatur,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.
(2) Sachmängelansprüche verjähren sofern der Käufer kein Verbraucher ist in 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit
das Gesetz gemäß § 479 BGB längere Fristen vorschreibt.
Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, und somit eine natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die kaufrechtliche
Gewährleistungsfrist für Sachmängel beim Verkauf von gebrauchten Waren auf 12 Monate beschränkt wird. Dies
gilt nicht, soweit wir aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften zwingend haften.
(3) Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 12.

12. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche genannt),
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des groben Verschuldens, des Vorsatzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
uns kein grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht
verbunden.
(2) Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.



13. Rücktritt wegen unterlassener Mitwirkungshandlung
Sofern Sie eine vertraglich geschuldete Mitwirkungshandlung nach Vertragsabschluss trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung unsererseits und Ankündigung im Falle der unterlassenen Mitwirkung vom Vertrag zurückzutreten, zurechenbar innerhalb der gesetzten Frist nicht vornehmen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle sind wir berechtigt für den uns entgangenen Gewinn und entstandenen Aufwand als pauschalen Schadens- und Aufwandsentschädigungsbetrag einen Betrag in Höhe von 10% des Verkaufspreises der bestellten Ware Ihnen zu berechnen. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.



14. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Mai 2017